Wer eine Rechtliche Betreuung führt oder eine Vorsorgevollmacht ausübt, trägt große Verantwortung. Doch wann muss das Betreuungsgericht informiert werden? Welche Entscheidungen – etwa bei Geldanlagen, Wohnungsauflösungen oder medizinischen Eingriffen – erfordern zwingend eine gerichtliche Genehmigung?
Unser Betreuungsverein lädt Sie herzlich zu einem kompakten Informationsabend ein. Ein erfahrener Rechtspfleger des Betreuungsgerichts erklärt praxisnah die gesetzlichen Vorgaben und steht anschließend für Ihre Fragen und einen persönlichen Austausch zur Verfügung.
Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtliche Betreuer:innen, Bevollmächtigte und alle Interessierten.

Eine Anmeldung ist telefonisch unter der Rufnummer 030 – 755 4912 10 oder per E-Mail unter beratung.betreuungsverein@lebenshilfe-berlin.de möglich.

Auf Wunsch können Sie an dieser digitalen Veranstaltung auf in Präsenz teilnehmen. Sprechen Sie uns gern an!