Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Ehegattennotvertretungsrecht

Im Vortrag schauen wir uns an, welche Verfügungen sinnvoll sind, was die Unterschiede sind und worauf bei der Erstellung geachtet werden muss und welche Entscheidungen das Ehegattennotvertretungsrecht abdeckt.

In der Folgeveranstaltung am 24.11.2026 widmen wir uns dann der Patientenverfügung.

Informationsveranstaltung für Interessierte

präsente oder digitale Teilnahme möglich

Referentin: Frau Künzel-Barben, Juristin/ Vereinsbetreuerin

Eine Anmeldung ist notwendig unter 030- 683 5771 oder post@btv-neukoelln.de oder über das Kontaktformular dieser Webseite