Zentrale Norm der Reform der § 1821 BGB: Wie treffen Betreuer:innen Entscheidungen und wann handeln Betreuer:innen? Selbstbestimmung, unterstützte Entscheidungsfindung, mutmaßlicher Wille, Wunschbefolgung, Auskünfte für Angehörige, Aufgabenbereiche und Aufgabenkreise
Interessenten melden sich bitte unter beratung.betreuungsverein@lebenshilfe-berlin.de oder telefonisch unter 030 – 755 4912 10.