Bevollmächtigte regeln stellvertretend Angelegenheiten für Vollmachtgeber:innen. Sie haben dabei den Umfang der Vollmacht ebenso wie die Wünsche und weitere Festlegungen der Vollmacht zu beachten.


Die Aufgaben und Herausforderungen können dabei sehr vielfältig sein. In der Praxis ergeben sich dabei viele Fragen vom Umgang mit Banken, Versicherungen, Behörden bis zur Regelung der rechtlichen Angelegenheiten, der Organisation von Hilfen bis zu Verwaltungsaufgaben.


Sollten Sie selbst nicht mehr in der Lage sein, die Vollmacht auszuüben, könnten Sie sich an das Betreuungsgericht wenden und die Bevollmächtigung zurückgeben.


Die Betreuungsvereine beraten und unterstützen Bevollmächtigte. Wir bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Informationsveranstaltungen an. Die Angebote finden Sie hier.