Betreuungsvereine sind gemeinnützige Vereine, die für die Bereiche „rechtliche Betreuung“ und „Vorsorgemöglichkeiten“ kostenlose Beratungen und Veranstaltungen anbieten. Dies bedeutet insbesondere:

1. Rechtliche Betreuung

Betreuungsvereine beraten und unterstützen ehrenamtlich tätige Betreuer:innen und Personen, die aufgrund einer Vollmacht vertretungsberechtigt sind (Bevollmächtigte). Zudem versuchen sie, Menschen für das interessante Ehrenamt der rechtlichen Betreuung zu gewinnen. Sie arbeiten bei der Vermittlung von ehrenamtlichen Betreuungen eng mit den für die Einleitung von Betreuungsverfahren zuständigen örtlichen Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten zusammen.

Betreuungsvereine bieten kostenlose Fortbildungsangebote und Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs zwischen Betreuer:innen und Bevollmächtigten an.
Neue ehrenamtliche Betreuer:innen werden in ihre Aufgaben umfassend und kompetent eingeführt.

Die Mitarbeitenden der Betreuungsvereine führen selbst berufsmäßig Betreuungen und stehen mit ihren Erfahrungen ehrenamtlich Tätigen beratend zur Verfügung.

Ratsuchende, die für sich selbst, für Angehörige oder Bekannte Betreuungen anregen, werden hierbei unterstützt, aber auch über Alternativen zur Vermeidung von gesetzlichen Betreuungen, zum Beispiel durch Vorsorgevollmachten informiert.

Zudem beraten wir betreute Personen über ihre Rechte.

2. Vorsorgeberatung

Betreuungsvereine beraten kostenlos und unabhängig zum Thema „Selbstbestimmt vorsorgen“:

Vorsorgen bedeutet, dass Sie durch selbstbestimmte Entscheidungen vorausschauend jene Angelegenheiten regeln, die für Sie und Ihre Angehörigen wichtig werden könnten. Dies kann durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung geschehen und/ oder durch eine Patientenverfügung. So haben Sie die Möglichkeit festzulegen, was mit Ihnen passiert, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Sowohl vollmachtgebenden wie vollmachtnehmenden Personen (Bevollmächtigte) werden ausführlich durch die Mitarbeitenden der Betreuungsvereine über ihre Rechte, Pflichten, Möglichkeiten und Grenzen informiert. Sie bekommen dort eine individuelle, auf die persönliche Situation bezogene Beratung.

2. Wer kann sich an Betreuungsvereine wenden?

  • Interessierte am Ehrenamt:
    Wer Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung hat, kann sich an die Betreuungsvereine wenden.
  • Ehrenamtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte:
    Wer bereits eine Betreuung übernommen hat, findet bei den Betreuungsvereinen adäquate Ansprechpartner:innen, erhält Fortbildungen, Beratung, Tipps und ggf. Kontaktadressen bei Problemen und Schwierigkeiten bei allen Fragen der Betreuungsführung.
  • Interessierte am Thema “Vorsorge”
    Wer über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen informiert werden möchte, kann sich ebenso an den Betreuungsverein wenden. Beraten werden Personen, die bevollmächtigt sind, ebenso wie diejenigen, die einen anderen Menschen bevollmächtigt haben oder bevollmächtigen möchten.
  • Sonstige
    Unsere kostenlosen Informationsveranstaltungen stehen allen Menschen offen.