Die Betreuungsbehörden der Bezirke erfüllen die Aufgaben nach dem Betreungsbehördengesetz (BtBG):

 

  •  Information und Beratung allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere auch über Vorsorgevollmachten und über andere Hilfen, bei denen kein/e Betreuer/in bestellt wird.
  •  Beratungsangebot zu anderen Hilfen und deren Vermittlung, bei denen kein Betreuer bestellt wird. Dabei arbeitet die Behörde mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen.
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (Erstellung öffentlicher Urkunden).
  • Unterstützung der Betreuungsgerichte (Berichte und Aufklärung von Sachverhalten, Vorschlag geeigneter ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer/innen)

Die Adressen und Kontaktdaten der Betreuungsbehörden in Berlin finden Sie hier.