Die Betreuungsbehörden der Bezirke erfüllen die Aufgaben nach dem Betreungsbehördengesetz (BtBG):
- Information und Beratung allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere auch über Vorsorgevollmachten und über andere Hilfen, bei denen kein/e Betreuer/in bestellt wird.
- Beratungsangebot zu anderen Hilfen und deren Vermittlung, bei denen kein Betreuer bestellt wird. Dabei arbeitet die Behörde mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen.
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (Erstellung öffentlicher Urkunden).
- Unterstützung der Betreuungsgerichte (Berichte und Aufklärung von Sachverhalten, Vorschlag geeigneter ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer/innen)
Die Adressen und Kontaktdaten der Betreuungsbehörden in Berlin finden Sie hier.