Wann

25.10.2023    
16:00 - 18:00

Wo

Für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung verschiedene Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Im Rahmen des Aufgabenkreises der Behördenangelegenheiten ist es Aufgabe rechtlicher Betreuer:innen diese Ansprüche zusammen mit dem betreuten Menschen, oder stellvertretend für sie, zu prüfen und ggf. geltend zu machen.

Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, Krebs und chronischen Erkrankungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf informiert über das Verfahren zur Antragstellung der Feststellung der Schwerbehinderungen und mögliche Nachteilsausgleiche bei erfolgter Zuerkennung.