Jede medizinische Maßnahme bedarf einer Zustimmung des Patienten. Der eigene Wille hat auch dann Bedeutung, wenn man sich aufgrund einer gesundheitlichen Notsituation nicht mehr mitteilen kann, also nicht mehr einwilligungsfähig ist. Mit einer Patientenverfügung kann man im Vorfeld festlegen, wie Ärzte und Angehörige beziehungsweise Vertrauenspersonen in welchem Fall wie entscheiden sollen. Das umfasst medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe. Die Patientenverfügung ist somit ein sehr wichtiges Instrument, mit dem man sich vor unerwünschten Therapie-Maßnahmen schützen kann.

Referentin: Petra Graff, Dipl. -Psych. – ehem. Betreuerin und Mitarbeiterin Ehrenamt

Um Anmeldung wird gebeten unter info@btwerk.de.

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