Über das Engagementangebot

Wir suchen für beeinträchtigte Menschen in allen Berliner Bezirken gesetzliche Vertreter_innen (=rechtlicher Betreuer gem. § 1896 BGB), die Angelegenheiten anderer Menschen für diese regeln.

So können Sie mithelfen

Rechtliche Betreuer_innen haben die verantwortungsvolle Aufgabe, erwachsene Menschen bürokratischen Angelegenheiten zu unterstützen. Sie sind bevollmächtigt, diese rechtlich zu vertreten. Denn die von ihnen betreuten Menschen haben zum Beispiel eine geistige oder körperliche Behinderung oder eine psychische oder körperliche Erkrankung und finden sich aufgrund dieser Einschränkungen alleine nicht mehr gut zurecht.

Langfristiges und in der Regel gut planbares Ehrenamt

Die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer unterstützen also langfristig (von 6 Monaten bis zu mehreren Jahren) bei anfallenden rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten, z.B. bei Anträgen bei Behörden, der Beantragung eines Pflegegrades oder Wohnungsangelegenheiten. Je nachdem was der zu Betreuende gerade benötigt.

Sie übernehmen KEINE lebenspraktischen Hilfen, wie z.B. Haushaltsführung, Freizeitgestaltung, etc. Selbstverständlich steht es ihnen aber frei, so viel Zeit wie sie möchten mit den zu Betreuenden zu verbringen und ihnen auch ausserhalb von “bürokratischen” Angelegenheiten zu unterstützen.

Wohl und Wille der betreuten Menschen

Das Wohl und der Wille des betroffenen Menschen stehen dabei aber an erster Stelle!
Neben einer Reihe von formalen Anforderungen werden in erster Linie
Toleranz für “von der Norm abweichendes Verhalten” eines betreuten Menschen und
Aktzeptanz seines Willen und seiner gewünschten Lebensform benötigt- auch wenn man das persönlich so vielleicht nicht gut finden mag.

Darüber hinaus sollten die Ehrenamtlichen keine Scheu vor Kontakt zu Behörden haben, organisiert, zuverlässig und verbindlich sein.

Denn sie haben eine große Verantwortung für die betreute Person.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Volljährigkeit
  • keine eigene geistige bzw. seelische Behinderung
  • keine psychische Erkrankung
  • keine Suchterkrankung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (z.B. keine eidesstattliche Versicherung)
  • keine laufenden Strafverfahren
  • keine relevanten Vorstrafen (Führungszeugnis)
  • fortgeschrittene deutsche Sprachkenntnisse “Behördendeutsch” + ggf. eine weitere Fremdsprache, wenn es um eine Person geht, die selbst kein Deutsch spricht.
  • Fortbildungsbereitschaft

Ablauf zur Bestellung als Ehrenamtliche_r Betreuer_in

  1. Bevor Sie eine Betreuung übernehmen, führt der für Sie zuständige Betreuungsverein in Berlin ein persönliches Kennenlerngespräch mit Ihnen, um zu klären, ob das Ehrenamt wirklich das ist, was Sie suchen.
  2. Dann laden wir Sie zu einer Schulung ein, in der wir Sie gut auf Ihr verantwortungsvolles Ehrenamt vorbereiten. Keine Sorge: Es gibt
    keine Prüfung!
  3. Danach werden Sie in die zuständige Betreuungsbehörde eingeladen, um herauszufinden, welche Person zu Ihnen und Ihren Fähigkeiten passen könnte.
  4. Wenn dann eine passende Betreuung für Sie gefunden wurde, bestellt Sie das Betreuungsgericht offiziell zum/r Betreuer/in.
  5. Und dann kann es losgehen!

Unsere Rolle als Betreuungsvereine im Verfahren

Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens vor und während der Betreuung als Ansprechpartner mit unserem gesammelten Know How des Teams zur Verfügung.

Und wenn sich Ihre Lebensumstände irgendwann ändern sollten oder Sie aus anderen Gründen keine Zeit mehr für das Ehrenamt haben, können Sie das Ehrenamt natürlich auch wieder abgeben.

Wir bieten

  • kostenlose Schulungen und Fortbildungen
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Ehrenamtlichen
  • individuelle persönliche Beratung vor und während der Betreuung

Vergütung

Als ehrenamtliche_r Betreuer_in haben Sie Anspruch auf eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 399 €.

Das Ehrenamt passt zu Ihnen, wenn Sie

  • Lust darauf haben, die Angelegenheiten einer anderen Person zu regeln
  • gerne Schriftverkehr mit Behörden führen
  • sehr genau arbeiten und auch mal etwas nachrechnen und auf Plausibilität prüfen
  • das Wort “Aktenordner” nicht abschreckt
  • sich freuen, dass andere weniger Angst haben, weil sie wissen, dass sich jemand um ihre Angelegenheiten kümmert
  • sagen: “Geht nicht, gibts nicht!”

Was Sie noch wissen sollten

  • Deutschkenntnisse
    Bitte beachten Sie, dass Ihre Deutschkenntnisse so gut sein müssen, dass Sie problemlos das “Behördendeutsch” verstehen.
  • Wann startet das Ehrenamt
    Bis Sie tatsächlich zur ehrenamtlichen Betreuer_In bestellt sind und mit dem Ehrenamt loslegen können, können einige Monate vergehen.
  • Häufigkeit und Dauer des Ehrenamts
    Ihre Unterstützung wird regelmäßig und auf Dauer benötigt.
  • Haft- und/oder Unfallversicherung
    Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer_innen sind nach Bestellung automatisch Haft- und Unfallversichert.