Bin ich als rechtlich betreuender Ehrenamtlicher versichert?

Ja, alle ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer:innen sind automatisch mit ihrer Bestellung vom Betreuungsgericht Unfall- und Haftpflichtversichert.

Alle Details zur Haftpflichtversicherung finden Sie hier unter dem Punkt “Haftpflicht für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im PDF zum Download.

Falls der Schadensfall eintreten sollte, beachten Sie bitte die kurzen Meldefristen:

Verhalten im Schadensfall
Wenn die betreute Person oder ein Dritter Sie wegen der Führung der Betreuung, Vormundschaft oder Pflegschaft auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, müssen Sie dies, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, schriftlich innerhalb einer Woche an folgende Stelle melden:

Versicherungskammer Bayern
Schadenabteilung – H 501953
80530 München

Über die mögliche Inanspruchnahme auf Schadenersatz sollten Sie gleichzeitig folgende Stelle
(zum Geschäftszeichen 7305 E-A 3 KG) in Kenntnis setzen:

Die Präsidentin des Kammergerichts
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Alle Details zur Unfallversicherung finden Sie hier.