Was kostet eine rechtliche Betreuung?

Ist die betreute Person mittellos, werden alle Kosten (Betreuer:innenvergütung, Gerichtskosten) von der Staatskasse gezahlt.

Mittellos ist, wessen verfügbares Vermögen nicht über 10.000 Euro (hinsichtlich der Betreuer:innenvergütung oder Aufwandsentschädigung) bzw. 25.000 Euro (hinsichtlich der Gerichtskosten) liegt.  

Wer nicht mittellos ist, trägt die Kosten der Betreuung selbst.

Die Kosten der Betreuung werden nach dem Gesetz pauschal festgesetzt. Bei einer ehrenamtlichen Betreuung setzen sich die jährlichen Kosten aus der Aufwandsentschädigung für die Betreuer:innen (Pauschale bis 31.12.2022: 400 Euro, seit 2023: 425 Euro), den Gerichtskosten und gegebenenfalls den Gutachterkosten zusammen. Ehrenamtliche Betreuer:innen können auch statt der Pauschale die konkreten angemessenen Aufwendungen zum Ansatz bringen. Berufliche Betreuer:innen erhalten keine Aufwandsentschädigung, sondern eine Vergütung. Die Vergütung ist von vielen Faktoren abhängig und kann derzeit zwischen jährlich 936 Euro und 4068 Euro liegen.