Vollmachten können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine geringe Einmalgebühr registriert werden. Dies ist jedoch keine Voraussetzung.
Durch die Registrierung können unnötige Bestellungen rechtlicher Betreuer:innen verhindert werden. Wird etwa eine Betreuung beim Betreuungsgericht z.B. durch ein Krankenhaus angeregt, fragt das Gericht beim Vorsorgeregister an, ob eine Vollmacht eingetragen worden ist. Ist dies der Fall, werden die Bevollmächtigten dem Krankenhaus zur Kontaktaufnahme benannt.