Wie kann eine rechliche Betreuung angeregt werden?

Jeder kann für eine andere Person eine Betreuung anregen. Zuständig ist das „Betreuungsgericht“, eine Abteilung des Amtsgerichts am Wohnort der betroffenen Person. Die Anregung an das Betreuungsgericht sollte in Schriftform erfolgen. Die Nutzung eines bestimmten Formulars ist hierfür nicht notwendig. Mehr zum Betreuungsverfahren lesen Sie hier.