Welche Pflichten haben rechtliche Betreuer:innen?

Betreuer:innen haben alle wichtigen Dinge mit den betreuten Personen zu besprechen (Besprechungspflicht).

Sie müssen dem Betreuungsgericht gegenüber jährlich Bericht erstatten über die Betreuungsführung (Jahresbericht). Zudem müssen sie über die finanziellen Angelegenheiten Rechenschaft ablegen (Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung).

Für bestimmte Entscheidungen, z.B. bei Wohnungskündigung, schwerwiegende Gesundheitsentscheidungen, Unterbringungen, bei bestimmten finanziellen Transaktionen und Immobiliengeschäften.