Jede volljährige Person kann grundsätzlich eine rechtliche Betreuung übernehmen. Allerdings muss sie für die Tätigkeit geeignet sein. Ob die Eignung vorliegt, prüft die Betreuungsbehörde.
Jede volljährige Person kann grundsätzlich eine rechtliche Betreuung übernehmen. Allerdings muss sie für die Tätigkeit geeignet sein. Ob die Eignung vorliegt, prüft die Betreuungsbehörde.