Wie schütze ich mich vor dem Missbrauch einer Vollmacht?

Grundsätzlich gilt: “Vorsicht beim Erteilen einer Vorsorgevollmacht!”.

Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, die Verfügung von Geldmitteln auf bestimmte Beträge zu begrenzen. Auch könnte eine Überwachungsbevollmächtigte bestimmt werden, welche die zweckgerichtete Verwendung der Geldmittel prüft.

Doch wenn diese Unsicherheiten bestehen, sollten Sie sich fragen, ob die Vorsorgevollmacht das richtige Vorsorgeinstrument ist. Alternativ wäre in diesem Fall eine Betreuungsverfügung vielleicht eine bessere Lösung. Bei der rechtlichen Betreuung prüft das Betreuungsgericht, ob die Betreuerin/ der Betreuer korrekt handelt.

Zu den Vor- und Nachteilen einer Vollmacht beraten Sie die Berliner Betreuungsvereine gerne.