Was ist eine Vorsorgevollmacht?

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Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln. Damit können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst vorübergehend oder dauerhaft keine Entscheidungen mehr treffen können.

Eine vom Gericht angeordnete rechtliche Betreuung ist dann nicht erforderlich.

Jeder Erwachsene kann eine Vorsorgevollmacht erstellen, einzige Voraussetzung ist, dass er zu diesem Zeitpunkt geschäftsfähig ist, also die Konsequenzen der eigenen Handlungen erkennen kann. Es gibt keine Formvorschriften. Es empfiehlt sich, mindestens eine schriftliche Vollmacht zu erstellen, um die Bevollmächtigung später nachweisen zu können.

Die Vollmacht kann in einfacher Schriftform, in öffentlich beglaubigter Form (durch Betreuungsbehörde oder Notarin/ Notar) oder notariell beurkundeter Form verfasst werden.

Sie können eine oder mehrere Personen bevollmächtigen – wichtig ist, dass Sie den Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen.

Je nachdem wie umfassend die Vorsorgevollmacht von Ihnen verfasst wurde, kann sich der/die Bevollmächtigte beispielsweise um Ihr Vermögen, medizinische und pflegerische Entscheidungen, den Einzug ins Pflegeheim, Wohnungsangelegenheiten, Ihre Post sowie um Behördengänge kümmern.