Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall. Die bevollmächtigte Person kann dann Ihre Angelegenheiten in festgelegten Bereichen (z. B. Gesundheit, Finanzen, Wohnungsangelegenheiten) regeln. So kann eine gerichtliche Betreuung in der Regel vermieden werden.
