Wie werden ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen bezahlt?

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Ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sondern eine Aufwandsentschädigung.

Seit 01.01.2023 beträgt die Aufwandspauschale 425 Euro. Dann muss diese nur noch beim ersten Jahresbericht beantragt werden. In den Folgejahren wird sie dann automatisch, wenn der Jahresbericht fristgerecht eingereicht wurde, bewiligt.

Die Aufwandspauschale von 425 Euro ist beim zuständigen Betreuungsgericht nach Ablauf des Betreuungsjahres zu beantragen, spätestens bis zum 31.06. des Folgejahres.

Die Pauschale soll die Kosten z.B. für Fahrten, Porto, Telefon, Druck- und Kopierkosten abdecken.

Wenn die jährlichen Auslagen 425 Euro übersteigen, kann auch der tatsächliche Aufwand (unter Vorlage aller Belege) beim Betreuungsgericht abgerechnet werden. 

Ist die betreute Person mittellos, werden alle Kosten (Aufwandsentschädigung, Gutachterkosten, Gerichtskosten) von der Staatskasse gezahlt.

Mittellos ist, wenn dessen verfügbares Vermögen nicht über 10.000 Euro bzw. dessen monatliches Einkommen unter dem doppelten Eckregelsatz in der Grundsicherung zzgl. Wohnkosten liegt. 

Wer nicht mittellos ist, trägt die Kosten der Betreuung selbst.