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Kann ich die Vollmacht registrieren lassen?

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Vollmachten können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine geringe Einmalgebühr registriert werden. Durch die Registrierung können unnötige Bestellungen rechtlicher Betreuer:innen verhindert werden. Wird etwa eine Betreuung beim Betreuungsgericht z.B. durch ein Krankenhaus angeregt, fragt das Gericht beim Vorsorgeregister an, ob eine Vollmacht eingetragen worden ist. Ist dies der Fall, werden die Bevollmächtigten dem Krankenhaus zur Kontaktaufnahme benannt. Seit 2023 können auch Ärztinnen und Ärzte direkt in das Vorsorgeregister einsehen.

Sie haben weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an ihren Betreuungsverein: Kontakt

Ihr Betreuungsverein übergibt Ihnen die entsprechenden Formulare und hilft bei Ausfüllen.