Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zeitpunkt des Widerrufs müssen Sie geschäftsfähig sein.
Die Vollmacht kann schriftlich oder mündlich gegenüber der bevollmächtigen Person widerrufen werden.
Ist die Vollmacht widerrufen, sollten alle Originale und Kopien an Sie zurückgegeben werden. So kann verhindert werden, dass sie rechtsmissbräuchlich verwendet werden. Sie sollten das Original und möglichst auch die Kopien vernichten.
Zusätzlich können Sie bekannte Einrichtungen und Institutionen, wie die Bank oder Versicherung, über den Widerruf informieren. Dies ist aber keine Voraussetzung für einen Widerruf.
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