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Kann man sich seine Betreuerin / seinen Betreuer aussuchen?

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Bei der Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung ist das Gericht an die Wünsche der betroffenen Person gebunden. Wird eine Rechtlich Betreuende Person, z.B. ein Angehöriger, vorgeschlagen, soll diese auch bestellt werden. Die Betreuungsbehörde prüft vor Bestellung deren Eignung.

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Betreuungsverein zur Verfügung: Kontakt