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Wird man durch die Einrichtung einer Betreuung „entmündigt“?

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Nein, die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung hat keinen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit des betreuten Menschen in seinen Angelegenheiten. Betreuungsgericht und Rechtlich Betreuende sind an die Wünsche der betreuten Personen in der Regel gebunden.

Für Fragen steht Ihnen Ihr Betreuungsverein zur Verfügung: Kontakt