Was ist ein Aufgabenkreis?

Als „Aufgabenkreis“ wird im Betreuungsrecht der Lebensbereich bezeichnet, für welche rechtliche Betreuer:innen bestellt werden. Der Aufgabenkreis wird auf dem Betreuerausweis angegeben.

Häufig angeordnete Aufgabenkreise sind

  • Vermögenssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Wohnungsangelegenheiten