Als „Aufgabenkreis“ wird im Betreuungsrecht der Lebensbereich bezeichnet, für welche rechtliche Betreuer:innen bestellt werden. Der Aufgabenkreis wird auf dem Betreuerausweis angegeben.
Häufig angeordnete Aufgabenkreise sind
- Vermögenssorge
- Behördenangelegenheiten
- Gesundheitssorge
- Wohnungsangelegenheiten