Wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft?

Sobald Sie die Vollmacht unterschrieben haben, ist sie gültig. Das heißt, der/die Bevollmächtigte kann ab sofort für Sie tätig werden.

In der Regel werden Bevollmächtigte erst im Ernstfall tätig, wenn die vollmachtgebende Person keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann.

Es wird daher davon abgeraten, schriftlich festzuhalten, dass die Vollmacht erst nach Eintritt der eigenen Geschäftsunfähigkeit in Kraft treten soll, da der/die Bevollmächtigte dies unter Umständen nur schwer nachweisen kann. Sie sollten als bevollmächtigte Person nur jemanden auswählen, dem Sie vertrauen, dass die Vollmacht erst eingesetzt wird, wenn es nötig ist.