Können rechtliche Betreuer:innen Entscheidungen gegen den Willen der Betreuten treffen?

Betreuer:innen dürfen sich nur dann über den Willen der Betroffenen hinwegsetzen, wenn sonst die Betroffenen persönliche, gesundheitliche oder finanzielle Schäden erleiden würden und Betroffene diese Nachteile nicht erkennen oder nicht nach dieser Erkenntnis handeln können.