Die rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung!
Auch werden durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung die Betroffenen nicht geschäftsunfähig.
Die rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung!
Auch werden durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung die Betroffenen nicht geschäftsunfähig.